Gerne erstellen wir einen Betreuungs-Plan, der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Auf Wunsch beraten wir Sie auch zu Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegehilfsmitteln, Verhinderungspflege und weiteren Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse.
1. Kostenübersicht über die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft bei freier Kost und Logis
Wählen Sie aus zwischen
–
geringe Deutschkenntnisse
befriedigende Deutschkenntnisse
gute Deutschkenntnisse
Kosten (inkl. aller Sozialabgaben,
Versicherungen, Steuern & Fahrtkosten*)
von 2.150,- bis 2.450,- €/ Monat
von 2.490,- bis 2.600,- €/ Monat
von 2.600,- bis 2.750,- €/ Monat
Kosten (inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern & Fahrtkosten*)
Wählen Sie aus zwischen
–
geringe Deutschkenntnisse
von 2.150,- bis 2.450,- €/ Monat
befriedigende Deutschkenntnisse
von 2.490,- bis 2.600,- €/ Monat
gute Deutschkenntnisse
von 2.600,- bis 2.750,- €/ Monat
Betreuung einer weiteren Person im Haushalt…
…ohne Pflegebedarf
zuzüglich 100,- € bis 200,- €/ Monat
…mit Pflegebedarf
zuzüglich 200,- € bis 400,- €/ Monat
Betreuung einer weiteren Person im Haushalt…
…ohne Pflegebedarf
…mit Pflegebedarf
–
zuzüglich 100,- € bis 200,- €/ Monat
zuzüglich 200,- € bis 400,- €/ Monat
Unsere Preise verstehen sich als Inklusivpreise und sind unabhängig vom bestehenden Pflegegrad.
Bitte beachten Sie, dass sich die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft nach den bestehenden Sprachkenntnissen, Anforderungen der Betreuungssituation und den bestehenden Qualifikationen/Erfahrungen der Betreuungskraft richten.
Mögliche Kosten für z.B. eine Reisebegleitung und/oder weitere gewünschte Zusatzleistungen sind ggf. nicht im vereinbarten Gesamtpreis enthalten und können bei Bedarf gesondert vereinbart werden.
Der Zuschlag für die Feiertage ist in den Preisen nicht enthalten und entspricht in der Regel einem doppelten Tagessatz.
*Die Fahrtkosten beinhalten den internationalen Linienbustransfer nach/von Deutschland.
2. jährliches Beratungs- und Vermittlungshonorar
Die Sozialagentur Nord erhält 350,- € zzgl. MwSt. für 12 laufende Kalendermonate als Beratung- und Vermittlungshonorar.
REFINANZIERUNG
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.490,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 0,- € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | 0,- € |
Mögliche Steuererleichterung⁴ | - 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 2.156,67 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.490,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 0,- € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | 0,- € |
Mögliche Steuererleichterung⁴ | - 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 2.156,67 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.490,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -316,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung⁴ | - 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.639,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.490,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -545,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung⁴ | - 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.410,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.490,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -728,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung⁴ | - 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.227,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.490,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -901,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung⁴ | - 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.054,17 € |
EIN PREIS – ALLE LEISTUNGEN INKLUSIVE
¹ für 1-Personen-Haushalt, zzgl. Bundeseinheitliche Feirtagszuschläge von max. 8 Tagen/Jahr, je nach Anbieter doppelter Tagessatz
² Die Fahrtkosten beinhalten den internationalen Linienbustransfer nach/von Deutschland zum nächstgelegenen Busbahnhof
³ Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
⁴ Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
Wir kooperieren mit Pflegediensten und Krankenhäusern sowie zahlreichen gesetzlichen Betreuern, Hausärzten und vielen karitativen Einrichtungen. Sprechen Sie uns dazu gerne an. Sie haben Fragen zum Thema Häusliche Betreuung? Hier geht’s zu unserer Checkliste.
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